Der Bundesrat erteilt sich einen Freipass.

Der Bundesrat erteilt sich einen Freipass. Die Begründung grenzt an Arbeitsverweigerung. 💭⚡

Die Bundesverwaltung soll bis 2040 klimaneutral sein – zehn Jahre vor dem Rest der Schweiz. Vorbildfunktion heisst das im Klimaschutzgesetz. Doch in der neuen Klimaschutz-Verordnung findet sich folgender Passus: Die Emissionen aus der «Nutzung der Nationalstrassen oder weiterer bundeseigener Verkehrsinfrastrukturen» werden von den Klimazielen des Bundes ausgenommen (Art. 30a Abs. 5).

👉 Der Bund baut und betreibt also die Autobahnen – aber die Treibhausgase, die darauf ausgestossen werden, tauchen nicht in der Bundesklimabilanz auf.

Die Begründung im erläuternden Bericht: Diese Emissionen lägen «nicht im Einfluss- oder Zuständigkeitsbereich der zentralen Bundesverwaltung». Ernsthaft?

Der Bund entscheidet über Streckenführung, Kapazitäten, Ausbauvorhaben, Tempolimits und Preissignale. Er gestaltet die Rahmenbedingungen, die das Verkehrsaufkommen massgeblich beeinflussen. Aber Verantwortung für die Klimaschäden übernehmen? Lieber nicht. Meiner Meinung nach klassische Scope 3-Emissionen, die einbezogen werden müssten.

Das ist wie ein Flughafen, der seine Klimabilanz ohne die Emissionen der startenden Flugzeuge rechnet. Oder eine klimaneutrale Erdölfirma, die die Verbrennung des verkauften Treibstoffs nicht einbezieht – beides kommt vor, aber mit Vorbildfunktion hat es nichts zu tun.

Ernstgemeinte Vorbildfunktion würde bedeuten: Transparenz über alle Emissionen, auch wenn die Zahlen unbequem sind.

Billiger Trick oder faire Argumentation? Würde mich interessieren, Cyril Brunner…

Zur Vernehmlassung geht's hier (läuft noch bis Februar): https://www.bafu.admin.ch/de/newnsb/_zwcS5rUVYzwcLXNVrIKm

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