Was sich am Neumühlequai abspielt, ist Kindergarten – mit Markierungsfarbe statt Fingerfarbe. Und dem Unterschied, dass es hier um Menschenleben geht.
Was gerade zwischen Stadt und Kanton passiert, ist kein Kompetenzstreit mehr. Es ist ein institutionelles Ego-Duell, ausgetragen auf einer Verbindung, auf der 2013 ein Mensch gestorben ist.
Eine kleine Chronik:
➡️ Baustelle Bahnhofquai: Die Unterführung wird temporär für Velos gesperrt, richtigerweise: Hier ist bereits 2013 ein Velofahrer von einem LKW getötet worden. Mit der Baustelle verschärfte sich die Situation deutlich.
➡️ Die signalisierte Umleitung ist zu umständlich und ebenfalls gefährlich; die Velos nutzen sie nicht und fahren weiter durch die Unterführung.
➡️ Die Stadt handelt: temporäre Velospur am Neumühlequai, rechtlich abgestützt, befristet, innerhalb ihrer Zuständigkeit. Es soll eine sichere, oberirdische Querung als Ersatz geschaffen werden.
➡️ Der Kanton interveniert: ultimatives Schreiben, Rückbau verlangen, Gesprächstermin für nächste Woche ansetzen.
➡️ Der Kanton handelt – noch vor dem Gespräch. In Eigenregie, mit schwerem Gerät, mitten in der Nacht, unter Polizeischutz.
Eine vermeintlich klassische Abwägung, die komplett ausgeartet ist: Verkehrssicherheit vs. Autoverkehrsfluss. Die Einschätzung von Stadt und Kanton könnte kaum weiter auseinandergehen. Die sofortige Intervention des Kantons zeigt, dass hier ebenfalls das Gefühl vorliegt, eine sichere Position zu vertreten.
Ein wenig erinnert mich das Vorgehen an einen ähnlichen Fall in Brüssel: Bei der Umsetzung eines Superblocks in der Innenstadt räumten da verägerte Individuen täglich die neuen Verkehrsschilder ab. Nur sind es in Zürich nicht Individuen, sondern Regierungsmitglieder.
Tatsächlich geht es hier um die Sicherheit von Menschen, die nicht weniger wert sein darf, "nur" weil sie Velo fahren. Was der Kanton mit dieser Aktion zeigt, ist primär der Unwille, Hintergründe verstehen zu wollen und konstruktive Lösungen zu suchen.
Wenn zwei Staatsebenen über Zuständigkeiten streiten, ist das Gericht der ordentliche Weg – nicht Selbstjustiz mit Absperrband, rund ein Jahr vor den Kantonsratswahlen, mit maximalem medialen Echo.
Es wäre höchste Zeit, dass alle Beteiligten die Emotionen runterschrauben. Und dass die Justiz diesen Fall bewertet, bevor noch jemand ernsthaft zu Schaden kommt.
PS: Als Begründung führt der Kanton den "Stauartikel" an, der Kapazitätsabbauten unter gewissen Umständen verbietet. Ein Artikel notabene, der im Widerspruch zu diversen anderen Artikeln steht, nie in ein Ausführungsgesetz überführt wurde und noch nie von einem Gericht ernsthaft geprüft wurde.
Quelle Videobilder: TeleZüri
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